Infos zum Jugendschutz.

Die wirkungsvolle und vor allem sichere Alterskontrolle wird durch eine Alterskontrolle durchgeführt, die nur an Erwachsene vergeben wird. Hierzu ist nach den Richtlinien des Jugendschutz.net ein Personalausweis und ein Bankkonto- oder Kreditkarten Nachweis erforderlich. Warum Jugendschutz ? Der Jugendschutz ist fest im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Der Sinn liegt darin, Kinder und Jugendliche vor Inhalten und Darstellungsformen zu schützen, die sie überfordern, desorientieren, persönlich ängstigen oder sogar traumatisieren. In vielen Darstellungen wird die Sexualität zunehmend von einer zwischenmenschlichen Beziehungskomponente abgekoppelt, so daß der Sexualpartner als Objekt einer egoistischen Phantasie benutzt wird. Fotos von Sexualpraktiken zeigen häufig Detailausschnitte verschiedener sexueller Praktiken und verdeutlichen das Fehlen von Beziehung, Zärtlichkeit und Intimität. In diesen Darstellungen wird die Sexualität auf den Geschlechtsakt reduziert. Jugendliche befinden sich in einer noch suchenden, nicht abgeschlossenen und damit labilen sexuellen Sozialisation. In diesem Alter müssen sie lernen erfahrenes Vertrauen, Selbstvertrauen und Triebpotential in soziales Verhalten umzusetzen. Kommen die sich im Aufbau befindliche Wertestruktur eines Jugendlichen massiv mit pornographischen Eindrücken in Kontakt, ruft dies einen äußert nachhaltigen, negativen Eindruck hervor, der zu Orientierungsstörungen führen kann. Das Bedürfnis nach psychischer und physischer Beziehungsnähe wird destruiert. Extrem harte Pornographie und S/M - Darstellungen können zudem Aversionen und Ekelgefühle in bezug auf Sexualität auslösen. Dies kann vor allem bei Mädchen massive Ängste auslösen. Es besteht nun mal die Tatsache, daß Kinder und Jugendliche zum "Erwachsen werden" , also im Aufbau ihrer psychosozialen Existenz, erst Reifungs- und Lernprozesse durchlaufen müssen. Allerdings wäre es auch nicht richtig, Jugendliche von jeglichen Problemen, Konflikten und der Sexualität fernzuhalten. Es muß wie so oft im Leben der gesunde Mittelweg gefunden werden. Jugendschutz ist nicht der Sinn, junge Menschen vor der Welt zu schützen, weil sie Gefahren birgt, sondern sie vor Gefährdungen in ihrer Erziehung und Entwicklung zu schützen. Es soll verhindert werden, daß Jugendliche massiv mit pornographischen Internetinhalten konfrontiert werden, oder sie sogar von profitgierenden Internetanbietern zu ihnen geführt werden. Deswegen schreibt die allgemein gültige Gesetzgebung vor, daß Pornographie nur in geschlossenen Benutzergruppen angeboten werden darf, wo Jugendlichen, die daß 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, der Zugang durch entsprechende Vorkehrungen verwehrt wird. Zur Durchführung dieser Kontrollen wurden Alterskontrollsysteme ins Leben gerufen. Wir sollten uns vor Augen halten, daß das Internet, wie alle Kommunikationsformen, soziale Orientierungen vermitteln soll. In diesem Medium sollte viel zu finden sein, was Kindern und Jugendlichen hilft, gut in ihr Leben und in unsere gemeinsame Kultur- und Werteordnung hinein- zuwachsen. Internet soll soziale Orientierung vermitteln !! Tiefgreifendere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Jugenschutz.net